Berufsunfähigkeitsversicherung und die Gesundheitsfragen

berufsunfaehigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung und die GesundheitsfragenDass man beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alle, aber wirklich alle Gesundheitsbeschwerden in der Vergangenheit dem Versicherer mitteilen soll, zeigt  wieder mal eine Entscheidung des OLG Brandenburg. Eine beamtete Lehrerin teilte dem Versicherer beim Abschluss nicht mit, dass sie mal an einer Gastritis (Magenschleimhautentzündung) gelitten hat. Nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit zahlte der Versicherer zunächst, fand aber dann heraus, dass die Versicherungsnehmerin nicht alle Vorerkrankungen bei dem Vertragsschluss mitgeteilt hat. Der Vertrag wurde seitens des Versicherers wegen arglistiger Täuschung angefochten, die Zahlungen eingestellt. Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg.

 

Mein Tipp: Die Fragen der Versicherer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind sehr umfangreich. Kleinere, insbesondere belanglose Erkrankungen, werden dabei oft vergessen. Diese „Kleinigkeit“ kann den Versicherungsnehmer des Versicherungsschutzes kosten. Daher meine Empfehlung: Bevor sie den Vertrag abschicken, sprechen Sie mit Ihrem Arzt über alle Erkrankungen in der Vergangenheit. Noch besser ist es, bei eigener Krankenkasse einen Auszug über alle Abrechnungen der Leistungen der letzten Jahre anzufordern. Sie vergessen bei der Antragsstellung nichts mehr und haben dann die Sicherheit, dass der Versicherer im Fall des Falles wirklich leistet.

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